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EU-DSGVO

EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und die Auswirkungen auf das Online-Marketing

Ein wesentlicher Teil des Online-Marketings besteht darin, sogenannte Leads zu generieren, also potentielle Neukunden. Diese lassen sich oft durch den Besuch auf der Unternehmenswebsite identifizieren und werden dann vom Vertrieb im Rahmen eines Akquisitionsprozesses kontaktiert. Wie diese Kontaktaufnahme aussehen darf (z.B. per E-Mail, Anruf oder Fax) ist im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt, das auch 2018 unverändert bleiben wird. Was sich ab Mai 2018 aber ändert, ist die Sorgfaltspflicht, wie Unternehmen an die Daten kommen und ob sie die Daten überhaupt speichern dürfen.

Die rechtlichen Auswirkungen dieser beiden Regelungen werden oft verwechselt:
Das unlautere Wettbewerb-Gesetz regelt, wie ich die Kunden kontaktiere. Die DSGVO regelt, ob ich die Daten der Kunden überhaupt erheben darf.

Zwar ändert sich durch die EU-DSGVO auf der wettbewerbsrechtlichen Seite nichts, aber die Regelung hat eine unmittelbare Auswirkung auf den Bereich des Direktmarketings und damit auf den Vertrieb: wenn eine Firma über keine Daten verfügt, kann sie keine Verbraucher kontaktieren und ihre Produkte bewerben. Umso wichtiger für den Unternehmenserfolg wird es daher sein, das neue Datenschutzrecht richtig anzuwenden.

Warum ist die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung wichtig?

Vielen Unternehmen sind die Konsequenzen einer Missachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung nicht bewusst. Dabei kann das existenzbedrohend sein.

Die EU-DSGVO sieht zukünftig zwei Arten von Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-DSGVO vor: Geldstrafe und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Die Geldstrafe: Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass die Sanktionen zukünftig erheblich sein sollen und bewusst massiv und abschreckend ausgestaltet sind. Die Rede ist von bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des Jahresumsatzes. Die Aufsichtsbehörde wird Stichproben durchführen oder auf Beschwerde eines Verbrauchers reagieren.
Schadensersatzansprüche: die EU-DSGVO gibt jeder Person, deren Daten unerlaubt verarbeitet werden, das Recht, den Verletzter auf Schadenersatz zu verklagen. Die Höhe des Schadenersatzanspruchs ist gesetzlich nicht begrenzt, d.h. die Schadenersatz-Summen können im Millionen-Bereich sein. Da die die EU-DSGVO europaweit gilt, werden auch die Gerichte unterschiedlich über die Höhe der Summen entscheiden.

Muss der betroffenen Person ein finanzieller Schaden erwachsen sein, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen?

Diese Frage beantwortet die EU-DSGVO eindeutig mit: Nein, es muss kein unmittelbarer ökonomischer Nachteil entstanden sein. Die klagende Person erhält den Anspruch aufgrund ihres seelisch erlittenen Unrechts, dass ihre Daten ohne ihrer Erlaubnis verarbeitet wurden!

Fazit: Wir können über eine neue Ära des Datenschutzrechts sprechen, die auch massive Auswirkungen auf das Online-Marketing haben wird. Durch die Höhe der Strafen und mögliche Schadensersatzansprüche werden die Unternehmer sehr sorgfältig mit den Daten umgehen müssen. Die Zahl der Firmen, die beruflich personenbezogene Daten mit Geschäftspartnern austauschen (E-Mail Marketing), werden sicherlich weniger, da sie das Risiko vermeiden werden, gegen unerlaubte (Weiter)Verarbeitung der Daten geklagt zu werden und damit ihre Existenz aufs Spiel zu setzen.
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